Zum 1. April 2021 gelten neue Regelungen zur Eingruppierung der MitarbeiterInnen im Pfarrbüro.
Dieses kann im Einzelfall eine Höhergruppierung bedeuten.
Weitere Infos gibt es im kirchlichen Amtsblatt (164. Jahrgang/Stück 5/Nr. 56)
oder beim zuständigen Gemeindeverband.